Führerschein Klasse A2 und was ich damit fahren darf
24.05.2016 | FAHRSCHUL-NEWSAus gegebenen Anlass, die Medien haben sich derzeit darauf eingeschossen, möchten wir Euch mitteilen was nun wirklich stand der Dinge ist.
Zur Erklärung:
Eine EU-Regelung besagt das eine gedrosselte A2-Maschine auf maximal 35kW Leistung im ungedrosseltem Zustand nicht mehr als das doppelte, also maximal 70kW Leistung, haben darf.
Genau diese Regelung ist in Deutschland aber nicht so umgesetzt worden, was es erlaubt auch stärkere Maschinen auf 35kW zu drosseln so das man diese mit einem A2-Führerschein fahren darf.
Nun gibt es 2 Probleme
1. Wenn man mit einem Motorrad, welches im ungedrosseltem Zustand mehr als 70kW hat, ins Ausland fährt, kann es je nach Land zu Problemen führen, die im Extremfall sogar in der Beschagnahmung besagter Maschine enden kann.
2. Sollte Deutschland die Regelung nachträglich doch noch ans EU-Recht anpassen, könnte das bedeuten, das alle Fahrer einer solchen Maschine sich strafbar machen (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
Unser Rat an euch!!!
Kauft euch sicherhaltshalber lieber ein Motorrad welches nicht mehr als 70kW Leistung aufweist und drosselt dieses auf 35kW Leistung um mit einem A2-Führerschein nichts falsch zu machen, das Risiko entweder ohne Führerschein oder ohne Motorrad da zu stehen ist einfach zu groß.
Leider ist es nicht absehbar wann unsere Regierung dort Rechtssicherheit schaffen wird, Bleibt also nur abzuwarten, ab und an hier nochmal vorbei zu schauen oder rechtzeitig bei uns den A-Füherschein zu machen.
Ich wünsche euch immer eine Rille Gummi auf dem Asphalt!
Euer Stephan
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